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Förderrichtlinie

Der Freistaat Sachsen fördert auf Grundlage der Initiative Digitale Schule Sachsen schulische und außerschulische Projekte mit dem Ziel, zum einen Schülerinnen und Schüler auf die zu erwartende Veränderung der Arbeitswelt in Richtung einer stärkeren Digitalisierung vorzubereiten und zum anderen, im den absehbaren Fachkräftemangel im Bereich der informatiknahen Berufe abzufedern und künftig mehr junge Menschen für eine Berufswahl im Feld der informatiknahen Berufe zu motivieren. Darin eingeschlossen sind insbesondere die Bereiche der Robotik und der Programmierung.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Förderrichtlinie – sämtliche relevanten Informationen können Sie der Förderrichtlinie selbst entnehmen.

Die Förderung richtet sich an:

  • Gemeinden, Landkreise und an kommunale Zusammenschlüsse als Träger von Schulen,
  • Schulträger entsprechender genehmigter Ersatzschulen und staatlich anerkannter Internationaler Schulen,
  • gemeinnützige Vereine, Verbände und Gesellschaften sowie Stiftungen, die juristische Personen des Privatrechts und nicht Schulträger im vorstehendem Sinne sind und
  • staatliche Hochschulen sowie staatlich anerkannte Hochschulen, die staatlich refinanziert werden.

Gefördert werden schulische und außerschulische Projekte bzw. Angebote, die

  • ergänzend bzw. begleitend zu den in den sächsischen Lehrplänen festgelegten bestehenden curricularen Maßgaben erweiterte informatische Bildungsinhalte, insbesondere mit Bezug zu Robotik bzw. Programmierung, vermitteln.
  • der Erstellung von pädagogischen Materialien für die Umsetzung von Projekten an Schulen, um die Ziele der Initiative Digitale Schule Sachsen zu verstetigen, dienen.
  • Schülerinnen und Schülern im ländlichen Raum eine Wahrnehmung von örtlich verteilten Angeboten ermöglichen.
  • die Vernetzungsaktivitäten von Schulen, Lehrkräften, aber auch von Schülerinnen und Schülern zu den Zielen der Initiative Digitale Schule Sachsen fördern.
  1. Die geförderte Maßnahme hat sich im Wesentlichen an Schülerinnen und Schüler zu richten, kann sich jedoch auch an weitere Personenkreise des schulnahen Umfelds richten. Zum schulnahen Umfeld gehören neben Lehrkräften solche Personenkreise, die die Lehrkräfte an Schulen bei der nachhaltigen und umfassenden Bildung der Schülerinnen und Schüler unterstützen, z. B. Schulassistentinnen und Schulassistenten. 
  2. Die geförderte Maßnahme muss sich an Schülerinnen und Schüler oder an weitere Personenkreise des schulnahen Umfelds  richten.
    1. flächendeckend in Sachsen,
    2. im ländlichen Raum Sachsens, 
    3. in Sachsen und in anderen Bundesländern oder
    4. in grenzübergreifenden Partnerschaften (Es ist sicherzustellen, dass die angesprochene Zielgruppe mindestens zu 50 % Schulen im Freistaat Sachsen zuzuordnen ist)
  3. Die geförderte Maßnahme richtet sich an
    1. mindestens drei sächsische Schulen oder
    2. mindestens eine zertifizierte sächsische M.I.T.-Schule.
  4. Die geförderte Maßnahme darf nicht der Erfüllung des Lehrplans dienen. 
  5. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn für die beantragte Zuwendung anderweitige öffentliche Mittel, etwa aus dem DigitalPakt Schule, beantragt wurden oder werden (Verbot der Doppelförderung). Dies gilt nicht, wenn der Antrag auf anderweitige öffentliche Mittel bereits bestandskräftig abgelehnt wurde.

Der Fördersatz beträgt bis 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die übrigen Mittel sind als Eigen- oder Drittmittel einzubringen. Eine Anrechnung unbarer Leistungen ist nicht möglich.

Antragsstichtage

Es gibt jährlich zwei Antragsstichtage: 15. Februar sowie 15. September eines Jahres.

Antragseinreichung und einzureichende Unterlagen

Ab sofort werden Anträge für die überarbeitete Förderrichtlinie durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) entgegengenommen. Bitte nutzen Sie den Link zum Förderportal.

Bitte beachten Sie, dass der Kosten- und Finanzierungsplan direkt im Förderportal erfasst wird (das Beilegen einer Excel-Tabelle ist nicht möglich).

Die Projektbeschreibung wird ebenfalls über das Förderportal der SAB eingereicht.

Verfahren zur Antragsbewilligung

Alle zum jeweiligen Stichtag eingereichten Anträge werden durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus bewertet. Die Anträge werden auf der Basis von Kriterien in einem mehrstufigen Verfahren unter Einbeziehung des Expertenbeirats bewertet.

Diese Entscheidung wird der Bewilligungsstelle (SAB) übermittelt.

Hinsichtlich der Bewertungskriterien wird auf das Hinweisblatt verwiesen.

Bei Fragen zum Förderverfahren können Sie sich an Frau Haarig wenden (E-Mail: ulrike.haarig@smk.sachsen.de).

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